2. Allgemeine Anfragen und Auskünfte zu Grundstücke
Sollten Bauwillige sich noch nicht entschlossen haben, ein Grundstück zu erwerben und/oder zu bebauen, können Anfragen und Auskünfte diesbezüglich an den TAZV Vorharz gestellt werden. Diese Auskünfte stellen nur klar, inwieweit eine Versorgung mit Trinkwasser bzw. eine Entsorgung von Abwasser (zentral oder dezentral) sichergestellt werden kann.
Für Anfragen oder Auskünfte nutzen Sie bitte das Formular1!
Detaillierte Auskünfte, wie u.a. die zu erwartenden Erschließungskosten etc. werden nur in Verbindung mit einem Bauantrag bzw. einer Beantragung eines Trink-, Schmutz,- und/oder Niederschlagswasserhausanschlusses erteilt.
Für eine Musterberechnung der zu erwartenden Grundstücksanschlusskosten nutzen Sie bitte für den Herstellungsbeitrag Schmutzwasser das Formular 2 Gebührengebiet 1 bzw. Formular 2 Gebührengebiet 2 und für den Herstellungsbeitrag Trinkwasser das Formular Trinkwasser! Zu welchem Gebührengebiet welcher Ort gehört, finden Sie hier!
Sollten dennoch vor dem Antrag zur Herstellung eines Trink-, Schmutz,- und/oder Niederschlagswasserhausanschlusses detaillierte Auskünfte von Bauwilligen gewünscht werden, sind diese Leistungen des TAZV Vorharz kostenpflichtig.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem zu erwartenden Umfang der Auskünfte und wird auf der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung des TAZV Vorharz (in der jeweils gültigen Fassung) berechnet. Gleiches gilt für erforderliche Vorort-Termine.
Vor Leistungserbringung ist durch den Bauwilligen eine Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen.