Niederschlagswasser
Die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.
Je 10 m² sind eine Berechnungseinheit. Flächen werden jeweils auf volle 10 m² aufgerundet.
Als befestigte Grundstücksfläche wird jede Veränderung des natürlichen Grund und Bodens definiert, die dazu führt, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht an Ort und Stelle verbleibt (versickert), sondern abgeleitet wird (u.a. Betondecke, bituminöse Decken, Pflasterungen, Plattenbeläge, Rasengitter, Schotterflächen). Eine Differenzierung nach Art und Weise der Befestigung/ Verdichtung erfolgt nicht.
Die Grundgebühr für die Vorhaltung (Bereitstellung) der zentralen Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung wird erhoben, bei Grundstücken die die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage nutzen, je Grundstück und Jahr.
Niederschlagswassergebühren (Kalkulationszeitraum 2021 - 2023) | ||
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Grundgebühr je Grundstück | 55,00 € | pro Jahr |
Leistungsgebühr | 3,70 € | je 10 m² |
Niederschlagswassergebühren (Kalkulationszeitraum 2024 - 2026) | ||
Grundgebühr je Grundstück | 55,00 € | pro Jahr |
Leistungsgebühr | 3,70 € | je 10 m² |