Gartenwasserzähler


Es ist möglich, einen zusätzlichen Wasserzähler (Abzugszähler) einzubauen, über den ausschließlich der Wasserverbrauch zur Bewässerung des Gartens gemessen wird. Für diesen Wasserverbrauch entfällt die Berechnung von Schmutzwasser.

Alle wichtigen Informationen zum Gartenwasserzähler finden Sie hier: Bauherrenmappe - Punkt 9. Gartenwasserzähler!


Was kostet der Gartenwasserzähler?

Zu welchem Schmutzwasser-Gebührengebiet der Ort Ihres Grundstückes zugeordnet ist, finden Sie hier: Gebührengebiete


Gebührengebiet 1Jahr 1Jahr 2Jahr 3Jahr 4Jahr 5Jahr 6
Anschaffungskosten Gartenwasserzähler (ca.) 30,00 € - - - - -
Abnahme durch den TAZV Vorharz 69,00 € - - - - -
Verwaltungsgebühr pro Jahr 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
Summe pro Jahr 119,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
Schmutzwassergebühr je m³ (ab 01.01.2024) 2,58 € 2,58 € 2,58 € 2,58 € 2,58 € 2,58 €
ergibt Mindestverbrauch 47 m³ 7,8 m³ 7,8 m³ 7,8 m³ 7,8 m³ 7,8 m³

Rechnet man den Durchschnitt des Mindestverbrauchs für den gesamten Eichzeitraum, dann müssen im Gebührengebiet 1 pro Jahr mindestens 15 m³ Gartenwasser anfallen, damit sich der Einbau des Gartenwasserzählers lohnt!

 

Gebührengebiet 2Jahr 1Jahr 2Jahr 3Jahr 4Jahr 5Jahr 6
Anschaffungskosten Gartenwasserzähler (ca.) 30,00 € - - - - -
Abnahme durch den TAZV Vorharz 69,00 € - - - - -
Verwaltungsgebühr pro Jahr 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
Summe pro Jahr 119,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 € 20,00 €
Schmutzwassergebühr je m³ 2,33 € 2,33 € 2,33 € 2,33 € 2,33 € 2,33 €
ergibt Mindestverbrauch 51 m³ 8,6 m³ 8,6 m³ 8,6 m³ 8,6 m³ 8,6 m³

Rechnet man den Durchschnitt des Mindestverbrauchs für den gesamten Eichzeitraum, dann müssen im Gebührengebiet 2 pro Jahr mindestens 16 m³ Gartenwasser anfallen, damit sich der Einbau des Gartenwasserzählers lohnt!