Bauherrenmappe
Der Leitfaden für Bauwillige
gültig ab 01.01.2023 (Version 1.6)
1. Vorwort
Die Bauherrenmappe des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz (TAZV Vorharz) ist ein Leitfaden für Bauwillige im Verbandsgebiet des TAZV Vorharz.
Sie enthält wichtige Informationen und notwendige Formulare für die trink- und abwasserseitige Erschließung eines Grundstückes. Gleichzeitig enthält sie Anregungen, die bei Entscheidungen zur Gestaltung des Grundstückes helfen können.
2. Allgemeine Anfragen und Auskünfte zu Grundstücke
Sollten Bauwillige sich noch nicht entschlossen haben, ein Grundstück zu erwerben und/oder zu bebauen, können Anfragen und Auskünfte diesbezüglich an den TAZV Vorharz gestellt werden. Diese Auskünfte stellen nur klar, inwieweit eine Versorgung mit Trinkwasser bzw. eine Entsorgung von Abwasser (zentral oder dezentral) sichergestellt werden kann.
Für Anfragen oder Auskünfte nutzen Sie bitte das Formular1!
Detaillierte Auskünfte, wie u.a. die zu erwartenden Erschließungskosten etc. werden nur in Verbindung mit einem Bauantrag bzw. einer Beantragung eines Trink-, Schmutz,- und/oder Niederschlagswasserhausanschlusses erteilt.
Für eine Musterberechnung der zu erwartenden Grundstücksanschlusskosten nutzen Sie bitte für den Herstellungsbeitrag Schmutzwasser das Formular 2 Gebührengebiet 1 bzw. Formular 2 Gebührengebiet 2 und für den Herstellungsbeitrag Trinkwasser das Formular Trinkwasser! Zu welchem Gebührengebiet welcher Ort gehört, finden Sie hier!
Sollten dennoch vor dem Antrag zur Herstellung eines Trink-, Schmutz,- und/oder Niederschlagswasserhausanschlusses detaillierte Auskünfte von Bauwilligen gewünscht werden, sind diese Leistungen des TAZV Vorharz kostenpflichtig.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem zu erwartenden Umfang der Auskünfte und wird auf der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung des TAZV Vorharz (in der jeweils gültigen Fassung) berechnet. Gleiches gilt für erforderliche Vorort-Termine.
Vor Leistungserbringung ist durch den Bauwilligen eine Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen.
3. Stellungnahme zum Bauantrag und/oder zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Für die Bebauung eines Grundstückes und der Verlegung von Hausanschlussleitungen müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Seitens der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung muss sichergestellt werden, dass das Grundstück an das vorhandene Trink- und Abwassernetz des TAZV Vorharz angeschlossen werden kann. Außerdem müssen Informationen und gegebenenfalls Pläne über Ver- und Entsorgungsleitungen eingeholt werden, die möglicherweise das Grundstück queren.
Für die Abforderung einer Stellungnahme verwenden Sie bitte das Formular 3!
Mit Vorlage des Bauantrages und/oder des Antrages auf einen Trinkwasser- und/oder Abwasseranschlusses werden dann weitere detaillierte Angaben, wie u.a. die zu erwartenden Erschließungskosten, im Zuge der Antragsbearbeitung ausgearbeitet und dem Antragsteller zugestellt.
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