8. Abwasseranschluss

8.1. Zentraler Anschluss

 

Zum Abwasser zählen Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Der TAZV Vorharz unterscheidet gemäß der Anlage 1 der Abwasserbeseitigungssatzung (ABES [in der jeweils gültigen Fassung]) zwei öffentliche Einrichtungen Schmutzwasser. Ob Ihr Grundstück zum "Schmutzwasser Gebiet 1" oder "Schmutzwassergebiet 2" gehört, können Sie der Anlage 1 der Bauherrenmappe entnehmen.

Die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Abwassernetz wird über den Entwässerungsantrag beantragt. Erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung und erfolgter Abnahme kann mit der Einleitung von Schmutz- und/oder Niederschlagswasser begonnen werden.

Der Stellungnahme zum Bauantrag oder zum Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage ist u.a. zu entnehmen:

  • ob der entsprechende Grundstücksanschlusskanal für Ihr Grundstück bereits vorhanden ist oder erst neu gebaut werden muss,
  • ob Sie Ihre Abwässer in einen Mischwasserkanal oder über ein Trennsystem abführen,
  • ob und unter welchen Bedingungen Niederschlagswasser in unser System eingeleitet werden darf.

Für den Entwässerungsantrag verwenden Sie bitte das Formular 7!

Im Lageplan und in der Schnittzeichnung müssen alle Entwässerungsleitungen abgebildet sein, auch innerhalb des Hauses bis hin zum Anschlusskanal auf dem Grundstück.


Sollte das zu entwässernde Gebäude unterhalb der Rückstauebene liegen, sind diese gegen Rückstau zu sichern.


Als Rückstauebene gilt:

  • die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle, soweit nicht im Einzelfall oder für einzelne Baugebiete oder Stadtteile eine andere Ebene festgesetzt ist,
  • die vorhandenen oder endgültig vorgesehene Straßenhöhe des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes bei der Gefälleentwässerung und
  • bei allen Sonderentwässerungsverfahren die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln der Abwässer auf dem Grundstück.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite hier im Rückstau-Handbuch.


Ob, in welchen Mengen und unter welchen Bedingungen Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden kann oder darf, prüft der TAZV Vorharz bei der Stellungnahme für den Bauantrag oder beim Entwässerungsantrag.

8.2. Dezentraler Anschluss

In Einzelfällen, kann ggf. durch den TAZV Vorharz kein zentraler Anschluss an das Schmutzwasserkanalnetz hergestellt werden. In diesem Fall wird das Grundstück dezentral über eine Sammelgrube oder eine vollbiologische Kleinkläranlage entsorgt. Der TAZV Vorharz verfügt über ein genehmigtes Abwasserbeseitigungskonzept. Darin ausgewiesen sind Grundstücke und Gebiete, welche durch den TAZV Vorharz nicht erschlossen werden. Mit ihrer allgemeinen Anfrage gem. Punkt 2 erhalten sie von unseren Mitarbeitern eine Information zur möglichen Entsorgung.

Sollte für ein Grundstück eine dezentrale Entsorgung notwendig werden, erteilt der Verband auch hierfür die Entwässerungsgenehmigung. Allerdings ist für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt je nach Lage des Grundstückes die untere Wasserbehörde der Landkreise Harz oder Börde. Die Genehmigung zur Errichtung einer Sammelgrube erteilt der TAZV Vorharz.


Für den Entwässerungsantrag verwenden Sie bitte das Formular 8!