7. Eigenleistungen zur Senkung der Hausanschlusskosten bei der Herstellung von Trinkwasseranschlussleitungen
Die Trinkwasserversorgungsleitungen liegen in der Regel in der Straße oder im Fußweg und somit im öffentlichen Bereich, so dass in diesem Bereich vom Bauherren oder Antragsteller keine Schachtarbeiten ausgeführt werden dürfen.
Im privaten Bereich, also auf dem eigenen Grundstück, darf durch Privatpersonen geschachtet werden. Dadurch lassen sich die Anschlusskosten verringern.
Gemäß der Wasserabgabensatzung des Verbandes (in der jeweils gültigen Fassung) Artikel 3 Punkt 3.7 werden dem Bauherrn bzw. Antragsteller Eigenleistungen vergütet.
Sollen mehrere Hausanschlüsse z.B. Trinkwasser, Abwasser, Gas, Strom etc. in einem Graben verlegt werden, ist zu beachten, dass die Leitungen in unterschiedlichen Tiefen liegen und nicht übereinander angeordnet werden dürfen.
8. Abwasseranschluss
Zum Abwasser zählen Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Der TAZV Vorharz unterscheidet gemäß der Anlage 1 der Abwasserbeseitigungssatzung (ABES [in der jeweils gültigen Fassung]) zwei öffentliche Einrichtungen Schmutzwasser. Ob Ihr Grundstück zum "Schmutzwasser Gebiet 1" oder "Schmutzwassergebiet 2" gehört, können Sie der Anlage 1 der Bauherrenmappe entnehmen.
Die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Abwassernetz wird über den Entwässerungsantrag beantragt. Erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung und erfolgter Abnahme kann mit der Einleitung von Schmutz- und/oder Niederschlagswasser begonnen werden.
Der Stellungnahme zum Bauantrag oder zum Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage ist u.a. zu entnehmen:
- ob der entsprechende Grundstücksanschlusskanal für Ihr Grundstück bereits vorhanden ist oder erst neu gebaut werden muss,
- ob Sie Ihre Abwässer in einen Mischwasserkanal oder über ein Trennsystem abführen,
- ob und unter welchen Bedingungen Niederschlagswasser in unser System eingeleitet werden darf.
Für den Entwässerungsantrag verwenden Sie bitte das Formular 7!
Im Lageplan und in der Schnittzeichnung müssen alle Entwässerungsleitungen abgebildet sein, auch innerhalb des Hauses bis hin zum Anschlusskanal auf dem Grundstück.
Sollte das zu entwässernde Gebäude unterhalb der Rückstauebene liegen, sind diese gegen Rückstau zu sichern.
Als Rückstauebene gilt:
- die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle, soweit nicht im Einzelfall oder für einzelne Baugebiete oder Stadtteile eine andere Ebene festgesetzt ist,
- die vorhandenen oder endgültig vorgesehene Straßenhöhe des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes bei der Gefälleentwässerung und
- bei allen Sonderentwässerungsverfahren die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln der Abwässer auf dem Grundstück.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite hier im Rückstau-Handbuch.
Ob, in welchen Mengen und unter welchen Bedingungen Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden kann oder darf, prüft der TAZV Vorharz bei der Stellungnahme für den Bauantrag oder beim Entwässerungsantrag.
In Einzelfällen, kann ggf. durch den TAZV Vorharz kein zentraler Anschluss an das Schmutzwasserkanalnetz hergestellt werden. In diesem Fall wird das Grundstück dezentral über eine Sammelgrube oder eine vollbiologische Kleinkläranlage entsorgt. Der TAZV Vorharz verfügt über ein genehmigtes Abwasserbeseitigungskonzept. Darin ausgewiesen sind Grundstücke und Gebiete, welche durch den TAZV Vorharz nicht erschlossen werden. Mit ihrer allgemeinen Anfrage gem. Punkt 2 erhalten sie von unseren Mitarbeitern eine Information zur möglichen Entsorgung.
Sollte für ein Grundstück eine dezentrale Entsorgung notwendig werden, erteilt der Verband auch hierfür die Entwässerungsgenehmigung. Allerdings ist für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt je nach Lage des Grundstückes die untere Wasserbehörde der Landkreise Harz oder Börde. Die Genehmigung zur Errichtung einer Sammelgrube erteilt der TAZV Vorharz.
Für den Entwässerungsantrag verwenden Sie bitte das Formular 8!
9. Gartenwasserzähler - Zähler für die Minderung der Schmutzwassergebühren
Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers (Abzugszähler) kann die Menge Trinkwasser, die für die Bewässerung eines Gartens benutzt wird und nicht in den Abwasserkanal fließt, nachgewiesen werden. Die nachgewiesene Menge wird bei der Gebührenerhebung von der Gesamtmenge Schmutzwasser abgesetzt.
Die Nutzung des Gartenwasserzählers zur Befüllung eines Pools ist nicht gestattet. Poolwasser gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Schmutzwasser und ist auch als solches zu entsorgen.
Der Gartenwasserzähler muss fachgerecht eingebaut werden. Dabei ist zu beachten, dass der Zähler vor Frosteinwirkung und Verschmutzung an geschützter Stelle im Gebäude fest in die Leitung zur betreffenden Entnahmearmatur installiert wird und sich alle nachfolgenden Zapfstellen (Wasserhahn) außerhalb des Gebäudes und abseits von Schmutzwassereinleitstellen befinden.
Zur Gewährleistung einer Messung im eichrechtlichen Sinne müssen die Leitungsanlagen vor und hinter dem Wasserzähler und der Wasserzähler selbst stets mit Wasser gefüllt sein. Die Verwendung von sogenannten Zapfhahnzählern ist deshalb ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen kann ein Außenwasserzähler genehmigt werden, wenn die ordnungsgemäße Verplombung des Wasserzählers gewährleistet werden kann und die Plombe bei der Winterfestmachung oder der frostsicheren Unterbringung nicht beschädigt wird oder die Frostsicherheit des Zapfhahn-Wasserzählers zertifiziert ist. Das Zertifikat muss spätestens bei der Verplombung vorgelegt werden.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (ABAS [in der jeweils gültigen Fassung]) - §15 Gebührenmaßstäbe.
Was müssen Sie tun, damit Sie für die Bewässerung Ihres Gartens keine Schmutzwassergebühren zahlen müssen?
- Sie erwerben einen Gartenwasserzähler Q3 2,5. Dieser muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist muss der Gartenwasserzähler ausgetauscht werden. Das Eichjahr finden Sie als Aufdruck auf dem Zähler!
- Der Einbau des Gartenwasserzählers kann durch Sie selbst oder durch eine zugelassene Installationsfirma erfolgen. Bitte beachten Sie beim Einbau die Regelungen der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (ABAS [in der jeweils gültigen Fassung])!
- Nach der Installation des Gartenwasserzählers ist vom Antragsteller das Antragsformular vollständig ausgefüllt zurück zu senden!
- Danach erfolgt die Abnahme durch einen Mitarbeiter des TAZV Vorharz. Der Mitarbeiter wird sich mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung setzen!
Für die Beantragung eines Gartenwasserzählers verwenden Sie bitte das Formular 9!
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