5. Schachterlaubnis/Leitungsauskunft
Vor Beginn der Erdarbeiten, insbesondere bei Aufgrabungen, Bohrungen und sonstigen Arbeiten im Erdreich sind Schachtscheine bei den jeweiligen Versorgern, so auch beim TAZV Vorharz zu beantragen.
Schachterlaubnisse sind kostenpflichtige Leistungen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem zu erwartenden Umfang der Auskünfte und werden auf der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung des TAZV Vorharzes (in der jeweils gültigen Fassung) berechnet.
Für den Antrag für eine Schachterlaubnis verwenden Sie bitte das Formular 5!