6. Trinkwasseranschluss

6.1. Antragsverfahren

 

Den Antrag zur Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses stellt der Bauherr. Der Antrag sollte gemeinsam mit dem Installationsunternehmen, das mit der Herstellung, Änderung und Inbetriebsetzung seiner Hausinstallation beauftragt ist/wird, gestellt werden.

Für den Antrag zur Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses verwenden Sie bitte das Formular 6!


Die Trinkwasserinstallation, Änderung oder Inbetriebsetzung der Anlage nach längerer Nutzungsunterbrechung darf nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Eine Übersicht über die zugelassenen Installationsunternehmen finden Sie hier!


Es können auch Unternehmen beauftragt werden, die bei einem anderen Wasserversorger zugelassen sind. Diese Unternehmen fügen der Anmeldung eine Kopie ihrer vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen ausgestellten Zulassung bei.


Zum komplett ausgefüllten und mit allen Unterschriften versehenen Antrag zur Trinkwasserversorgung gehören weiterhin:

  • ein Auszug aus dem Katasterplan mit Eintragung der gewünschten Trassenführung der Anschlussleitung und
  • ein Kellergrundriss mit Eintragung des gewünschten Zählerstandortes und Nordpfeil. Bei nichtunterkellerten Gebäuden ist ein Grundriss vom Erdgeschoss beizulegen.

Nach Erhalt der Unterlagen werden vom TAZV Vorharz folgende Schritte durchgeführt:

  • Dimensionierung des Hausanschlusses und Festlegung der Wasserzählergröße
  • Abstimmung der notwendigen Leistungen zur Verlegung des Hausanschlusses mit dem Anschlussnehmer
    Hinweis: Vorort-Termine werden bei eindeutiger Sachlage nicht durchgeführt!
  • Versand der Anschlussgenehmigung (bei < DN50) und/oder Versand der zu erwartenden  Erschließungskosten (bei > DN50) an den Anschlussnehmer, mit Hinweis der Weiterinformation an das vom Antragsteller beauftragte Installationsunternehmen
  • Nach Beauftragung der Leistungen durch den Anschlussnehmer an das Sachgebiet Anschlusswesen des TAZV Vorharz erfolgt die Information an die Vertragsfirmen, die für den Verband tätig sind.
  • Nach der Realisierung der Leistung erfolgt die Rechnungslegung/Bescheiderstellung an den Anschlussnehmer.

Bitte beachten Sie, dass vom Zeitpunkt der Vorlage der Bestätigung der Anschlussgenehmigung bis zur Realisierung mindestens 6 Wochen benötigt werden, bis die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und Ämtern vorliegen.

Der Trinkwasserhausanschluss kann erst nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Fenster verlegt werden. Der Antragsteller hat den Wasserzähler vor Frost und Fremdeinflüssen geschützt unterzubringen.


6.2. Trassierung/Lage des Hausanschlussraumes/Hauseinführung

Der Trinkwasserhausanschluss ist die Verbindung des öffentlichen Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage.

Aus Kosten- und Sicherheitsgründen soll der Anschluss eine Länge von 15 m nicht überschreiten. Gemäß der Wasserversorgungssatzung des TAZV Vorharz § 13 (1b) sind Hausanschlussleitungen darüber hinaus unverhältnismäßig lang. Bei Hauanschlussleitungen > 15 m wird an der Grundstückgrenze gemäß § 13 (1) ein Wasserzählerschacht errichtet.

Die notwendige Hauseinführung sollte zweckmäßigerweise schon mit der Herstellung des Kellers bzw. der Bodenplatte vorgesehen werden. Ihre Lage sollte schon vor Baubeginn mit dem TAZV Vorharz bzw. mit dem vom Verband beauftragten Unternehmen abgestimmt werden.

Sie muss folgenden Anforderungen genügen:

  • Anordnung der Hauseinführung so, dass Baumstandorte (sowohl bereits vorhandener als noch zu pflanzender Bäume) berücksichtigt werden (Mindestabstand Baumachse zu Außenhaut der Trinkwasseranlage: 2,50 m)
  • Anordnung so, dass eine Einführung der Anschlussleitung an der Frontseite zur Straße, in der sich die Versorgungsleitung befindet, erfolgen kann
  • Anordnung so, dass die Hausanschlussleitung auf kürzestem Weg, geradlinig und rechtwinklig zur Versorgungsleitung verlegt werden kann
  • Anordnung so, dass keine unzulässige Überbauung der Hausanschlussleitung erfolgt (z.B. Garage, Müllboxen, Stützmauern, Treppe oder das Haus selbst bzw. Teile des Hauses)
  • Verwendung eines zertifizierten Bausatzes, der einen wasserdichten Einbau gewährleistet. KG-Rohre genügen den Anforderungen nicht und werden vom TAZV Vorharz nicht genutzt.